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Heizungs-Check

Neue Verordnung: Bis zum 15. September 2024 müssen gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und, falls erforderlich, optimiert werden.

Als Gebäudeeigentümer sind Sie ver­pflich­tet, bis zum 30. Sep­tem­ber 2024 Ihre erd­gas­be­trie­be­ne Hei­zungs­an­lage vom Fach­mann prüfen und, falls nötig, Ver­bes­serungs­maß­nah­men durchführen zu lassen. Dazu zählt die Op­ti­mie­rung der Heizungs­einstellungen und der Austausch von tech­nisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Gas­zen­tral­hei­zun­gen in größeren Gebäuden müssen zudem hy­drau­lisch abgeglichen werden.

Folgendes muss geprüft werden:

  • Sind die Heizungseinstellungen energieeffizient optimiert?
  • Ist ein hydraulischer Abgleich nötig?
  • Sind die Heizungspumpen effizient?
  • Sollten Rohrleitungen und Armaturen neu gedämmt werden?
Mann überprüft Heizung

Im ersten Schritt handelt es sich um eine reine Überprüfung ohne Vornahme von Veränderungen an der Anlage oder ihren Einstellungen.

Die Heizungsprüfung muss nicht durchgeführt werden

  • wenn Ihr Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet wird.
  • wenn Ihr Gebäude über eine standardisierte Gebäudeautomation verfügt.
  • wenn in den zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Was müssen Sie tun?

Die Heizungsprüfung erfordert keinen extra Termin. Die Prüfung soll im Zuge ohnehin stattfindender Tätigkeiten durchgeführt werden, zum Beispiel bei der Heizungswartung oder Kehr- und Überprüfungstätigkeiten. Wenn also die nächste Wartung o. Ä. ansteht, fragen Sie die Prüfung einfach direkt mit an. Falls die Heizung optimiert werden sollte, ist dies bis zum 15. September 2024 umzusetzen.

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